Nutzungsvereinbarung für die private Ladeeinrichtung

Private Wallbox am Standort Schmalstieg 1b, 25938 Alkersum

Kurz zusammengefasst

  • Die private Ladeeinrichtung steht nur persönlich zugelassenen Nutzern und Feriengästen zur Verfügung; Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden.
  • Nutzung und Strom sind unentgeltlich. Ein anhand des gemessenen Verbrauchs vorgeschlagener Kostenbeitrag ist immer freiwillig und keine Rechnung oder Zahlungsforderung.
  • Der Verbrauch wird mit einem nicht geeichten Shelly 3EM erfasst. Messabweichungen und technische Fehler sind möglich.
  • Verfügbarkeit, Ladeleistung, Ladedauer und Energiemenge werden nicht garantiert. Die Ladeeinrichtung ist sorgfältig und sicher zu benutzen.
  • Zur Zuordnung der Ladevorgänge und Erstellung der Verbrauchsübersichten werden Kontakt-, Verbrauchs- und technische Daten zweckgebunden gespeichert und verarbeitet.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient nur der schnellen Orientierung. Maßgeblich ist die nachfolgende vollständige Nutzungsvereinbarung.

zwischen

Gerald Schreiber
Grenzweg 24
21465 Wentorf

– nachfolgend „Betreiber“ –

und

dem Nutzer

– nachfolgend „Nutzer“ –

wird folgende Vereinbarung geschlossen.

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung und Nutzerkreis

  1. Der Betreiber stellt dem Nutzer die private Ladeeinrichtung am Standort Schmalstieg 1b, 25938 Alkersum zum Laden eines Elektrofahrzeugs zur Verfügung.
  2. Das Angebot richtet sich insbesondere an:
    1. persönlich zugelassene Nachbarn und Bekannte des Betreibers sowie
    2. Feriengäste des Betreibers.
  3. Die Ladeeinrichtung ist für einen begrenzten Kreis persönlich zugelassener Nutzer bestimmt. Ein allgemeiner oder öffentlicher Zugang zur Ladeeinrichtung ist nicht vorgesehen.
  4. Feriengäste sind grundsätzlich für die Dauer ihres Aufenthalts zur Nutzung berechtigt, soweit ihnen der Betreiber die Nutzung der Ladeeinrichtung gestattet hat.
  5. Zugangsmittel und Zugangsdaten dürfen ohne Zustimmung des Betreibers nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 2 Unentgeltlichkeit der Nutzung

  1. Die Nutzung der Ladeeinrichtung und die Bereitstellung der elektrischen Energie erfolgen unentgeltlich.
  2. Der Nutzer schuldet dem Betreiber für die Nutzung der Ladeeinrichtung und die bezogene elektrische Energie kein Entgelt.
  3. Insbesondere entsteht durch die Nutzung der Ladeeinrichtung keine einklagbare Verpflichtung des Nutzers zur Erstattung der Stromkosten.
  4. Der Betreiber bittet den Nutzer lediglich um einen freiwilligen Beitrag zu den durch seine Ladevorgänge verursachten Stromkosten.
  5. Die Leistung dieses Kostenbeitrags liegt ausschließlich im freien Ermessen des Nutzers.
  6. Bei Feriengästen ist die Nutzung der Ladeeinrichtung rechtlich unabhängig vom Entgelt für Unterkunft, Übernachtung oder sonstige Leistungen. Ein freiwilliger Kostenbeitrag für das Laden ist nicht Bestandteil des Übernachtungs- oder Mietpreises.

§ 3 Verbrauchserfassung

  1. Zur Erfassung des Stromverbrauchs verwendet der Betreiber eine Messeinrichtung des Typs Shelly 3EM.
  2. Dem Nutzer ist ausdrücklich bekannt, dass diese Messeinrichtung nicht geeicht und nicht als eichrechtskonforme Messeinrichtung für eine verbrauchsabhängige Abrechnung von Strom gegenüber Dritten vorgesehen ist.
  3. Die vom Shelly 3EM angezeigten und gespeicherten Werte können Messabweichungen aufweisen.
  4. Betreiber und Nutzer sind sich darüber einig, dass die ermittelten Verbrauchswerte nicht die Qualität eines geeichten oder eichrechtskonformen Messwertes haben.
  5. Der Nutzer kann aus den angezeigten oder gespeicherten Messwerten keinen Anspruch auf eine bestimmte Messgenauigkeit ableiten.

§ 4 Ermittlung des Verbrauchs

  1. Der einem Nutzer zugeordnete Stromverbrauch wird anhand der vom Shelly 3EM erfassten Messwerte ermittelt.
  2. Soweit technisch möglich, wird für einen Ladevorgang die Differenz zwischen dem Energiezählerstand zu Beginn und dem Energiezählerstand am Ende des Ladevorgangs verwendet.
  3. Mehrere Ladevorgänge eines Nutzers werden für die jeweilige Verbrauchsübersicht zusammengefasst.
  4. Bei dauerhaft oder regelmäßig zugelassenen Nutzern werden grundsätzlich die Ladevorgänge eines Kalendermonats zusammengefasst.
  5. Bei Feriengästen werden grundsätzlich sämtliche dem jeweiligen Aufenthalt zugeordneten Ladevorgänge zusammengefasst.
  6. Technisch erfasste Werte können insbesondere durch Kommunikationsfehler, Unterbrechungen, Rundungen oder Messabweichungen vom tatsächlichen Energieverbrauch abweichen.
  7. Bei offensichtlich fehlerhaften oder nicht eindeutig zuzuordnenden Messwerten kann der Betreiber den betreffenden Wert korrigieren, schätzen oder vollständig außer Betracht lassen.

§ 5 Berechnung des freiwilligen Kostenbeitrags

  1. Zur Orientierung des Nutzers berechnet der Betreiber anhand des erfassten Stromverbrauchs einen vorgeschlagenen freiwilligen Kostenbeitrag.
  2. Als Berechnungsgrundlage wird ein vom Betreiber festgelegter Referenzpreis je Kilowattstunde verwendet.
  3. Der jeweils verwendete Referenzpreis wird in der Verbrauchsübersicht angegeben.
  4. Der Referenzpreis soll sich grundsätzlich an den dem Betreiber entstehenden Stromkosten orientieren. Der Betreiber kann ihn für zukünftige Ladevorgänge anpassen.
  5. Der so berechnete Betrag ist ausdrücklich keine Rechnung, kein Kaufpreis, kein Nutzungsentgelt und keine gegenüber dem Nutzer bestehende Forderung.
  6. Die Berechnung dient ausschließlich dazu, dem Nutzer eine Orientierung für einen möglichen freiwilligen Beitrag zu den entstandenen Stromkosten zu geben.
  7. Dies gilt uneingeschränkt auch für Feriengäste. Der vorgeschlagene Kostenbeitrag ist insbesondere nicht Bestandteil einer Rechnung für Unterkunft oder sonstige Leistungen des Betreibers.

§ 6 Verbrauchs- und Kostenübersicht

  1. Der Betreiber stellt dem Nutzer eine Verbrauchs- und Kostenübersicht zur Verfügung.
  2. Dauerhaft oder regelmäßig zugelassene Nutzer, insbesondere Nachbarn, erhalten diese Übersicht grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats.
  3. Feriengäste erhalten die Verbrauchs- und Kostenübersicht grundsätzlich bei ihrer Abreise beziehungsweise zum Ende ihres Aufenthalts.
  4. Ist eine unmittelbare Bereitstellung bei Abreise technisch oder organisatorisch nicht möglich, kann die Übersicht anschließend an die hierfür vom Nutzer bereitgestellte Kontaktadresse, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.
  5. Die Verbrauchs- und Kostenübersicht stellt ausdrücklich keine Rechnung und keine Zahlungsaufforderung dar.

§ 7 Freiwilligkeit des Kostenbeitrags

  1. Der Nutzer entscheidet nach Erhalt der Verbrauchsübersicht frei, ob und in welcher Höhe er sich an den Kosten beteiligen möchte.
  2. Der Nutzer kann insbesondere:
    1. den vorgeschlagenen Betrag vollständig überweisen,
    2. einen niedrigeren Betrag überweisen,
    3. einen höheren Betrag überweisen oder
    4. keinen Betrag überweisen.
  3. Der Nutzer muss eine unterlassene oder vom vorgeschlagenen Betrag abweichende Zahlung nicht begründen.
  4. Eine teilweise oder vollständige Zahlung stellt kein Anerkenntnis einer bestehenden Zahlungsverpflichtung dar.
  5. Auch wiederholte freiwillige Zahlungen begründen für zukünftige Ladevorgänge keine Zahlungspflicht und keinen Anspruch des Betreibers auf vergleichbare Zahlungen.
  6. Aus einer bisherigen Zahlungspraxis entsteht keine stillschweigende Vereinbarung über ein Nutzungsentgelt.
  7. Bei Feriengästen hat die Entscheidung über einen freiwilligen Kostenbeitrag keinerlei Einfluss auf die Abwicklung oder Beendigung des Aufenthalts oder auf sonstige Ansprüche aus dem Beherbergungs- oder Mietverhältnis.

§ 8 Zahlungsweise

  1. Ein freiwilliger Kostenbeitrag kann ausschließlich durch Banküberweisung geleistet werden.
  2. Die hierfür zu verwendende Bankverbindung des Betreibers wird dem Nutzer zusammen mit der jeweiligen Verbrauchs- und Kostenübersicht mitgeteilt.
  3. Für die Überweisung kann ein in der Verbrauchsübersicht angegebener Verwendungszweck verwendet werden.

§ 9 Verfügbarkeit und Ladeleistung

  1. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit der Ladeeinrichtung.
  2. Die Nutzung kann insbesondere aufgrund von Eigenbedarf, technischen Störungen, Wartungsarbeiten, Netzproblemen oder aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden.
  3. Eine bestimmte Ladeleistung, Ladedauer, Energiemenge oder ein bestimmter Ladezustand des Fahrzeugs wird nicht zugesichert.
  4. Aus einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit entstehen keine Schadensersatz- oder sonstigen Zahlungsansprüche, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Haftung

  1. Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
  4. Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er durch schuldhafte unsachgemäße Nutzung oder Manipulation der Ladeeinrichtung verursacht.

§ 11 Dauer der Nutzungsberechtigung

  1. Für dauerhaft oder regelmäßig zugelassene Nutzer wird diese Vereinbarung auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Sie kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beendet werden.
  3. Bei Feriengästen gilt die Vereinbarung grundsätzlich für die Dauer des jeweiligen Aufenthalts. Die Nutzungsberechtigung endet automatisch mit Beendigung des Aufenthalts, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
  4. Der Betreiber kann die Nutzung unabhängig davon sofort untersagen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen, die Ladeeinrichtung beschädigt oder manipuliert wird oder Zugangsmittel unberechtigt weitergegeben werden.
  5. Der Betreiber kann den Betrieb der privaten Ladeeinrichtung insgesamt jederzeit einstellen.

§ 12 Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Daten

  1. Der Betrieb der Ladeeinrichtung, die Zuordnung von Ladevorgängen sowie die Erstellung und Versendung der Verbrauchs- und Kostenübersichten erfordern die Verarbeitung bestimmter Daten des Nutzers.
  2. Zu diesem Zweck können insbesondere folgende Daten erfasst und gespeichert werden:
    • eine zur Zuordnung des Nutzers erforderliche Kennung,
    • die für die Versendung der Verbrauchsübersicht erforderlichen Kontaktdaten, insbesondere eine E-Mail-Adresse,
    • Beginn und Ende beziehungsweise Zeitpunkt der Ladevorgänge,
    • vom Shelly 3EM erfasste Verbrauchs- und Zählerwerte,
    • technische Status- und Protokolldaten der Ladeeinrichtung,
    • bei Feriengästen die Zuordnung der Ladevorgänge zum jeweiligen Aufenthalt sowie
    • soweit erforderlich Angaben zu bereits freiwillig geleisteten Kostenbeiträgen.
  3. Die Daten werden ausschließlich verwendet, soweit dies erforderlich ist, um:
    • Ladevorgänge einem Nutzer zuzuordnen,
    • den jeweiligen Verbrauch zu ermitteln,
    • Verbrauchs- und Kostenübersichten zu erstellen,
    • diese Übersichten an den Nutzer zu übermitteln,
    • technische Störungen zu untersuchen und
    • bereits geleistete freiwillige Kostenbeiträge nachvollziehen zu können.
  4. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken verwendet.
  5. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, soweit es nicht gesetzlich erforderlich ist.
  6. Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für die genannten Zwecke erforderlich sind oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
  7. Soweit der Nutzer seine für die Versendung der Verbrauchsübersicht erforderlichen Kontaktdaten nicht zur Verfügung stellt oder deren weitere Verwendung nicht wünscht, kann eine elektronische Versendung der Verbrauchsübersicht gegebenenfalls nicht erfolgen.

§ 13 Zustimmung zur Datenspeicherung

  1. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die in § 14 beschriebenen Daten im für den Betrieb der Ladeeinrichtung sowie für die Erfassung, Zuordnung und Mitteilung seines Stromverbrauchs erforderlichen Umfang elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.
  2. Die Zustimmung umfasst insbesondere die Speicherung der Verbrauchswerte sowie der für die Zuordnung und Versendung der Verbrauchsübersicht erforderlichen Daten.
  3. Der Nutzer erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass ihm die Verbrauchs- und Kostenübersicht elektronisch an die von ihm hierfür bereitgestellte Kontaktadresse übermittelt werden kann.
  4. Diese Zustimmung bezieht sich ausschließlich auf die in dieser Vereinbarung genannten Zwecke.
  5. Soweit eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit einer bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen mindestens der Textform.
  2. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.